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Geschäftsordnung des Elternrates der Freien Waldorfschule Bruchhausen-Vilsen
Präambel
Anliegen des Elternrats ist es, zu einem vertrauensvollen, konstruktiven, offenen und toleranten Miteinander innerhalb des Elternschaft und zu allen anderen Säulen des Schulorganismus zu finden.
Zusammensetzung des Elternrats
Der Elternrat setzt sich aus je zwei Elternvertretern aller Klassen zusammen.
Beide Elternvertreter einer Klasse sind stimmberechtigt im Elternrat.
Die Wahl der Elternvertreter sollte im zweijährigen Turnus zu Beginn des Schuljahres erfolgen. Bis dahin bleiben die bisherigen Elternvertreter im Amt und damit Mitglieder des Elternrats. Kann in einer Klasse kein oder nur ein Elternvertreter ermittelt werden, so hat die betreffende Klasse keine bzw. nur eine Stimme im Elternrat.
Eine kontinuierliche und verantwortliche Teilnahme an den Sitzungen des Elternrats bildet die Grundlage der Arbeit des Elternrats und wird von den Elternvertretern erwartet. Mindestens ein Elternvertreter pro Klasse sollte bei den Sitzungen des Elternrats anwesend sein.
Interessierte Eltern können als „kooptierte Elternvertreter“ auf Antrag der Elternvertreter der jeweiligen Klasse und nach Einwilligung durch den Elternrat projektbezogen mitarbeiten, sind aber nicht stimmberechtigt.
Nach vorheriger Absprache können Gäste und Referenten durch den Elternrat zu Sitzungen eingeladen werden.
Aufgaben und Selbstverständnis des Elternrats
Aufgabe des Elternrats ist es, die Wünsche und Anregungen der Elternschaft zu vertreten und in deren Sinne zu handeln. Er will die Schulentwicklung und Zusammenarbeit zwischen den Gremien fördern und mitgestalten.
Darüber hinaus werden auch Anregungen und Vorschläge der Schülerschaft, der Lehrerschaft und des Vorstands aufgenommen.
Der Elternrat bietet Raum für Diskussionen auf der Grundlage ausreichend fundierter Information und fördert damit eine gemeinsame Meinungs- und Willensbildung, aus der heraus konkrete Impulse für die Mitgestaltung der Schulentwicklung erwachsen sollen.
In diesem Sinne entsendet der Elternrat 4 stimmberechtigte Mitglieder in den „Schulrat“.
Die Mitglieder des Elternrats informieren die Elternschaft auf den Klassenelternabenden über die Beratungsergebnisse des Elternrats und des Schulrats.
Als konkrete Aufgaben und Rechte des Elternrats sind zu benennen:
- Einbindung der Elternschaft in die Beratungen zur Finanz- und Personalplanung durch die Vertreter im Schulrat
- Benennung von Bewerbern aus der Elternschaft für die Wahl in den Vorstand des Schulvereins
- Wahrnehmung von Aufgaben, die dem Elternrat als Schnittstelle zu schulexternen Organisationen (Landes- und Bundeselternrat, Samtgemeindeelternrat...) heraus erwachsen
Arbeitsweisen des Elternrats
Sitzungen
Der Elternrat tritt während der Schulzeit monatlich an jedem 3. Mittwoch, um 20.00 Uhr im Schulgebäude zusammen, bei Bedarf auch häufiger. Protokolleinträge dazu sind als Einladung zu werten. Die Sitzungen sind – außer nach vorheriger Absprache – nichtöffentlich. Über jede Sitzung ist ein Protokoll zu führen, das den Mitgliedern des Elternrats spätestens eine Woche vor der nächsten Sitzung zugeht. Obligatorischer Anhang des Protokolls ist die fortgeschriebene Themenliste des Elternrates.
Die Entscheidungsfindung wird durch alle anwesenden Mitglieder des Elternrats nach dem 2/3 Mehrheitsprinzip vorgenommen. Die Beschlussfähigkeit besteht, wenn mindestens 50% der Elternvertreter anwesend sind.
Kommunikation
Kommuniziert werden Ergebnisse und Diskussionsinhalte der Beratung im Elternrat, nicht aber die einzelnen Diskussionsbeiträge. Ausnahmen werden explizit abgesprochen.
Die Mitglieder des Elternrates nehmen ihre Informationspflicht wahr. Die Integrität der teilnehmenden Personen ist zu schützen.
Über Angelegenheiten, die ihrer Bedeutung nach einer vertraulichen Behandlung bedürfen, wahren die Mitglieder des Elternrats auch nach ihrem Ausscheiden Verschwiegenheit.
Inkrafttreten und Gültigkeit
Die Geschäftsordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und gilt auf unbestimmte Zeit.
Bruchhausen - Vilsen, den 23. März 2011
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